{"id":84,"date":"2011-02-16T00:27:31","date_gmt":"2011-02-15T23:27:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.noisy-edv.de\/TTC\/wordpress\/?page_id=84"},"modified":"2025-02-05T01:51:13","modified_gmt":"2025-02-05T00:51:13","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.noisy-edv.de\/TTC\/wordpress\/?page_id=84","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung des TTC Edelwei\u00df Klein Elbe: \u00a0&gt; <a href=\"http:\/\/www.noisy-edv.de\/TTC\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2025\/02\/Neue-Satzung-TTC-Edelweiss-Klein-Elbe-2024.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link<\/a><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.1<\/strong> Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Tischtennisclub \u201cEdelwei\u00df\u201c\u00a0Klein Elbe e.V.&#8220;.<br \/>\nEr ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Braunschweig unter der Nr. 140083 eingetragen.<br \/>\n<strong>1.2<\/strong> Der Verein hat seinen Sitz in Klein Elbe<br \/>\nDer Verein wurde am 3.September 1950 errichtet.<br \/>\n<strong>1.3<\/strong> \u00a0Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.<br \/>\nDer Verein ist Mitglied im<br \/>\n<strong>a)<\/strong> Landessportbund Niedersachen<br \/>\n<strong>b)<\/strong> Tischtennis-Verband Niedersachsen.<br \/>\n<strong>1.4<\/strong> \u00a0Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br \/>\n<strong>1.5<\/strong> \u00a0Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i.S.d. Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p><strong>2.1<\/strong> Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports.<br \/>\nDer Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die gemeinsame Pflege des Tischtennisspiels als Leistungssport.<br \/>\n<strong>2.2<\/strong> Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n<strong>2.3<\/strong> Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n<strong>2.4<\/strong> Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschlie\u00dfend der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<br \/>\n<strong>a)<\/strong> mit dem Tod des Mitglieds,<br \/>\n<strong>b)<\/strong> durch freiwilligen Austritt,<br \/>\n<strong>c)<\/strong> durch Streichung von der Mitgliederliste,<br \/>\n<strong>d)<\/strong> durch Ausschluss aus dem Verein.<br \/>\nDer freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zul\u00e4ssig.<br \/>\nEin Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.<br \/>\nEin Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen grob versto\u00dfen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge und sonstige Pflichten<\/strong><\/p>\n<p><strong>5.1<\/strong> \u00a0Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<br \/>\n<strong>5.2<\/strong> \u00a0Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<br \/>\n<strong>5.3<\/strong> \u00a0Jedes Mitglied hat die von der Mitgliederversammlung beschlossene Sportkleidung anzuschaffen, wenn es davon nicht durch den Vorstand befreit wird.<br \/>\n<strong>5.4<\/strong> \u00a0Die von den Mannschaften gewonnenen Preise werden Eigentum des Vereins.<\/p>\n<p><strong> \u00a7 6 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p><strong>a)<\/strong> der Vorstand<br \/>\n<strong>b)<\/strong> die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong> \u00a7 7 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus<br \/>\n<strong>a)<\/strong> dem 1.Vorsitzenden<br \/>\n<strong>b)<\/strong> dem 2.Vorsitzenden<br \/>\n<strong>c)<\/strong> dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\n<strong>d)<\/strong> dem Kassenwart<br \/>\n<strong>e)<\/strong> dem Sportwart<br \/>\n<strong>f)<\/strong> dem Jugendwart.<br \/>\nVorstand i. S. d. \u00a7 26 BGB ist der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch ein Mitglied des Vorstandes vertreten.<br \/>\nEine Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter in einer Person ist zul\u00e4ssig. Ausgenommen hiervon ist eine Vereinigung der Vorstands\u00e4mter 1.Vorsitzender und 2.Vorsitzender. Der Vorstand muss aus mindestens drei Personen bestehen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Amtsdauer des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.<br \/>\nScheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Beschlussfassung des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1.Vorsitzenden oder vom 2.Vorsitzenden einberufen werden. Es ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1.Vorsitzende oder der 2.Vorsitzende, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Jedes anwesende Vorstandsmitglied erh\u00e4lt eine Stimme, auch im Fall der Vereinigung von Vorstands\u00e4mtern. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.<br \/>\nDie Vorstandssitzung leitet der 1.Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit der 2.Vorsitzende. Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.<br \/>\nEin Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem oder telefonischem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<br \/>\n<strong>a)<\/strong> Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes;<br \/>\nEntlastung des Vorstandes.<br \/>\n<strong>b)<\/strong> Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages.<br \/>\n<strong>c)<\/strong> Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.<br \/>\n<strong>d)<\/strong> Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<br \/>\n<strong>e)<\/strong> Ernennung von Ehrenmitgliedern.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Die Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Benachrichtigung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom 1.Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2.Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.<br \/>\nDas Protokoll wird vom Schriftf\u00fchrer gef\u00fchrt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der Versammlungsleiter einen Protokollf\u00fchrer.<br \/>\nDie Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen. \u00dcber die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<br \/>\nJede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgebebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht. Zur \u00c4nderung der Satzung (einschlie\u00dflich des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins eine Mehrheit von vier F\u00fcnftel erforderlich.<br \/>\nF\u00fcr die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden h\u00f6chsten Stimmzahlen erreicht haben.<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen ist die zu \u00e4ndernde Bestimmung anzugeben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/strong><\/p>\n<p>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber die Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Satzungs\u00e4nderungen, die Aufl\u00f6sung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern k\u00f6nnen nur beschlossen werden, wenn die Antr\u00e4ge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angek\u00fcndigt worden sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 10, 11, 12 und 13 entsprechend.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/strong><\/p>\n<p><strong>15.1<\/strong> \u00a0Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im \u00a712 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der 1.Vorsitzende und der 2.Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<br \/>\n<strong>15.2<\/strong> \u00a0Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Grundschule Elbe, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 8.Juni 2024 verabschiedet.<\/p>\n<p>Klein Elbe, 1.Juli 2024<br \/>\nDer Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des TTC Edelwei\u00df Klein Elbe: \u00a0&gt; Link \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr 1.1 Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Tischtennisclub \u201cEdelwei\u00df\u201c\u00a0Klein Elbe e.V.&#8220;. 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